In den Monaten Oktober bis April wird bei der Nutzung des großen Saals eine Heizkostenpauschale von € 25 berechnet. Diese entfällt bei Beerdigungen von Einwohnern.
Die Gebühren für den Saal werden für den Tag der Veranstaltung erhoben. Die Reinigung erfolgt am Vormittag des darauffolgenden Tages. Erfolgt eine Nutzung über den Vormittag hinaus, wird ein weiterer Veranstaltungstag berechnet.
Bei mehrtägigen Veranstaltungen ist ab dem zweiten Tag die Hälfte der Gebühren fällig. Die Heizkostenpauschale ist in voller Höhe zu entrichten.