Diese Informationen sind veraltet, Anfragen bitte an die Gemeindeverwaltung!
1. Gebühren für die Nutzung des Kühl- und Zerlegeraumes im Dorfgemeinschaftshaus Kirschroth
Auszug aus Benutzungsordnung Gemeindehaus
(Die Nutzungsordnung Gemeindesaal Kirschroth ist am 17.02.2005 in Kraft getreten, überarbeitet und angepasst mit Gemeinderatsbeschluss vom 05.11.2014!)
Anlage C
Gebühr Kühlraum | Gebühr Zerlegeraum | Zerlegen und Wurst | |
Für 1 Schwein | 5,- € | 8,- € | 18,-€ |
Für 1 Rind | 15,- € | 10,- € | 28,- € |
Die Nutzung des Kühlraumes ist zeitlich begrenzt.
Die angegebenen Preise gelten bei
- Schweinen bis 7 Tage
- Rindern bis 14 Tage.
Jeder weitere angefangene Tag kostet 2,- €
Für auswärtige Benutzer ist ein Zuschlag von 50% zu erheben.
Reinigungs- und Desinfektionspflicht
Gemäß Schreiben der Kreisverwaltung Bad Kreuznach, vom 11.03.2003, weisen wir darauf hin, dass der Kühl- und Zerlegeraum vor und nach jeder Nutzung zu reinigen und desinfizieren ist.
Der Schlüssel für den Kühlraum befindet sich bei Frau Ruth Schlarb und kann dort abgeholt werden.
2. weitere Leihgebühren
Küchengeräte und Inventar | |
1 Tisch + 4 Stühle (alt) | 1,- € |
Bierzeltgarnitur | 2,- € |
Kaffemaschine ohne Filter | 5,- € |
Geschirr mit Besteck pro angefangene 50 | 5,- € |
Gläser pro Kasten | 1,- € |
Lichterkette | 3,- € |
Friteuse | 5,- € |
Weinstand | 20,- € |
Grundsätzlich wird nur an Einwohner von Kirschroth verliehen.
Reparaturen sind vom Verursacher zu übernehmen.
Die Ausleihe erfolgt nur nach Rücksprache mit dem Ortsbürgermeister oder einem Beauftragten.
Die Leihgebühren sind zweckgebunden. Sie dienen der Wiederbeschaffung und Reparatur der Gegenstände.